Allgemeine Vertragsgrundlagen

 

1. Allgemeines

1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen Bernd Becker (im folgenden BB) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG von BB gelten auch, wenn er in Kenntnis entgegen­stehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen BB ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individual­vereinbarungen der Parteien. BB schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.

3. Vergütung

3.1 Sämtliche Leistungen, die BB für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BB eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Und zwar die Hälfte der Gesamtvergütung nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, die andere Hälfte nach Ablieferung.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künst­lerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann BB bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Euro­päischen Zentralbank p. a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basis­zinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Nutzungsrechte

5.1 Die Arbeiten dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt BB neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Werkes ist unzulässig. Sämtliche Arbeiten von BB werden dem Auftraggeber im Sinne des §  18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
5.2 BB räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungs­rechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BB.
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.5 Geschützte Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von BB weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

6. Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 BB ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.2 Soweit nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von BB abgeschlossen werden, ist BB in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
6.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Eigentum an Entwürfen und Daten

7.1 An den Werken werden nur Nutzungs­rechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
7.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von BB. Dieser ist nicht ver­pflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8. Korrektur, Belegexemplare und Eigenwerbung

8.1 Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist in der Vergütung eine Korrekturrunde enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen werden dem Auftraggeber zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
8.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BB drei einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
8.3 BB ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern BB nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss BB für seine Werbezwecke selbst einholen.

9. Haftung

9.1 BB haftet für entstandene Schäden z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet BB auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt BB gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, BB trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. BB tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller BB übergebenen Vorlagen, Fotos und Schriften berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BB von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.4 Der Auftraggeber hat gelieferte Werke auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Werke entfällt jede Haftung von BB für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
9.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei BB geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Werke selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er sie im geschäftlichen Verkehr verwendet. BB haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werke. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung von BB.

10. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält BB die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.